Grundlagen

Grundlagen für Serviceleistungen – gültig ab 01.01.2023

1. Kundendienstsätze

Kundendiensttechniker und UVV – Sachkundiger

Fahrt-, Warte- und Arbeitsstunde: € 78,00

KD-Wagen je km: € 1,20

Diagnosestunde (Servicelaptop): € 95,00

Kundendienst für Sondergeräte auf Anfrage.

2. Arbeitszeit

Montag – Freitag (inkl. 1 Stunde Pause) 7.oo – 15.3o Uhr

Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, die auf Kundenwunsch zu besonderen Zeiten durchgeführt werden, sowie bei Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von z.Zt. 7,5 Stunden und außerhalb der Arbeitszeitregelung erheben wir folgende Zuschläge.

Für die ersten beiden tägl.
Mehr- und Samstagsarbeitsstunden 25 %
Dritte und folgende tägl.
Mehr- und Samstagsarbeitsstunden 50 %
An Sonn.- und Feiertagen jede Stunde 100 %

3. Zusatzkosten

Wenn erforderlich, gehen Kosten für Übernachtung, Telefon, Beschaffungskosten für Ersatzteile wie Fracht, Express, Paketdienst usw. sowie sonstige notwendige Auslagen zu Lasten des Kunden. Ersatzteile werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Preisänderungen vorbehalten.

4. Preisangleichung

Bei Veränderungen der Kosten sind wir zu Anpassungen unserer Preise, ohne vorherige Rückfrage beim Kunden, berechtigt. Für die Berechnung von Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeit geltenden Stundensätze.

5. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und bedürfen der Schriftform. Überschreitungen um weniger als 18 % müssen dem Kunden nicht angezeigt werden. Vorwesentlichen Überschreitungen wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.

6. Montagegeräte / Unterstützung

Unseren Monteuren sind kostenlos, wenn erforderlich, Hilfspersonal, Hebebühnen, Gerüste, Werkzeuge u.ä. zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist jegliche Hilfe zu gewähren die geeignet ist, sachgemäßes Arbeiten zu ermöglichen. Schutz vor Witterungseinflüssen und erforderlicher Raum sind vom Kunden kostenlos zu stellen.

7. Berechnungsunterlagen

Unsere Monteure sind verpflichtet, sich anfallende Arbeits-, Fahrt-, Wege- und Wartezeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, verwendete Ersatzteile und sonstige anfallende Mittel und Aufwendungen, sowie den Reparaturerfolg auf den dafür vorgesehenen Formularen bestätigen zu lassen.
Ist ein zur Bestätigung Befugter nicht anwesend, gelten die von unserem Monteur angefertigten Belege als Nachweis. Rechnungsstellung erfolgt aufgrund dieser Unterlagen.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den allgemeinen Lieferbedingungen der Hersteller. Für die eingebauten Ersatzteile leisten wir für die Dauer von 6 Monaten jedoch höchstens 500 Betriebsstunden Gewähr, sofern die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt und Defekte nicht durch äußerliche Einwirkungen verursacht wurden. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

9. Mängelanzeige

Innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Nr. 8. sind uns Mängel unverzüglich zu melden. Von uns sind nur die Aufwendungen für die Behebung unverzüglich gemeldeter Mängel zu tragen. Entstehen weitere
Schäden infolge der Nutzung trotz eines vorhandenen Mangels, gehen die höheren Kosten zu Lasten des
Kunden.

10. Zusagen

Unsere Techniker sind nicht zu Zusicherungen von Eigenschaften, Zusagen von Garantien, Einräumung
weitergehender Gewährleistungsansprüche, Preisangaben oder zu sonstigen Zusagen berechtigt. Eventuell
ausgesprochene Zusagen sind nichtig.

11. Rücksendungen von Garantie- und Austauschteilen

Reklamations-, Garantie- und Austauschteile sind uns gereinigt und „frachtfrei“ einzusenden, Werden die Teile nicht zurückgeliefert oder ist das Austauschteil nicht komplett oder aufarbeitungsfähig, erfolgt eine
nachträgliche Berechnung.

12. Zahlung / Preise

Zahlungen haben gemäß den auf der Rechnung enthaltenen Bedingungen zu erfolgen. Alle gemachten
Preisangaben verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

13. Sonderabsprachen

Sonderabsprachen bedürfen generell der Schriftform.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg.