Gasanlagen

Wartung sowie Umrüstung von Treibgas-Staplern und Kehrmaschinen

Beim Einsatz von Treibgas-Staplern und Kehrmaschinen kommt es leider immer wieder zu unliebsamen Vorfällen. Die Ursache ist oft mangelnde oder fehlende Wartung sowie Unsicherheit bei der Beurteilung von Verschleißzuständen an Dichtungen und Membranen. Es ist eine Forderung der Berufsgenossenschaft, hier eine größere Betriebssicherheit zu schaffen. Es werden daher folgende Wartungsarbeiten in den Unfallverhütungsvorschriften ergänzt bzw. neu aufgenommen:

 

alle 500 Betriebsstunden

alle 1.000 Betriebsstunden
oder 1 Jahr

alle 3.000 Betriebsstunden
oder 2 Jahre

Treibgasanlage auf Beschädigung und auf Dichtheit prüfen.

Verdampfer/Druckregler reinigen und mit neuem Reparatursätzen wieder montieren

Hochdruck-Gasschläuche austauschen.

Entsprechend § 37 (VBG 21) der UVV „Verwendung von Flüssiggas“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flüssiggasanlagen von Fahrzeugen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Abgasprüfung ist mindestens halbjährlich durchzuführen. Die durchgeführten Arbeiten müssen in einer Prüfbescheinigung dokumentiert werden.

Die Berufsgenossenschaft hat Verdampfer/Druckregler der Modelle K aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben.

Verdampfer/Druckregler der Modelle J sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht unser Team ihnen gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Selbstverständlich werden wir uns Ihr Gerät auch vor Ort anschauen um Ihnen nähere Informationen geben zu können.

In diesem Zusammenhang können wir Ihnen noch mitteilen, dass wir auch die entsprechenden Abgasprüfungen durchführen können.

Fordern Sie doch einfach ein unverbindliches Angebot über das Kontaktformular an.