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Pramac 5

Grundlagen für Serviceleistungen - gültig ab 01.08.2008

1. Kundendienstsätze

Kundendiensttechniker und UVV - Sachkundiger

Fahrt-, Warte- und Arbeitsstunde

45,80

KD-Wagen je km

0,98

Auslösung je Stunde

€ 2,10

Anfahrtpauschalen nach Vereinbarung

2. Arbeitszeit
Montag - Freitag (inkl. 1 Stunde Pause) 7.oo - 15.3o Uhr

Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, die auf Kundenwunsch zu besonderen Zeiten durchgeführt werden, sowie bei Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von z.Zt. 7,5 Stunden und außerhalb der Arbeitszeitregelung erheben wir folgende Zuschläge.


Für die ersten beiden tägl.
Mehr- und Samstagsarbeitsstunden 25 %
Dritte und folgende tägl.
Mehr- und Samstagsarbeitsstunden 50 %
An Sonn.- und Feiertagen jede Stunde 100 %

3. Zusatzkosten
Wenn erforderlich, gehen Kosten für Übernachtung, Telefon, Beschaffungskosten für Ersatzteile wie Fracht, Express, Paketdienst usw. sowie sonstige notwendige Auslagen zu Lasten des Kunden. Ersatzteile werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Preisänderungen vorbehalten.

4. Preisangleichung
Bei Veränderungen der Kosten sind wir zu Anpassungen unserer Preise, ohne vorherige Rückfrage beim Kunden, berechtigt. Für die Berechnung von Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeit geltenden Stundensätze.

5. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und bedürfen der
Schriftform. Überschreitungen um weniger als 18 % müssen dem Kunden nicht angezeigt werden. Vor wesentlichen
Überschreitungen wird die Zustimmung des Kunden eingeholt.

6. Montagegeräte / Unterstützung
Unseren Monteuren sind kostenlos, wenn erforderlich,
Hilfspersonal, Hebebühnen, Gerüste, Werkzeuge u.ä. zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist jegliche Hilfe zu
gewähren die geeignet ist, sachgemäßes Arbeitenzu ermöglichen.
Schutz vor Witterungseinflüssen und erforderlicher Raum
sind vom Kunden kostenlos zu stellen.

7. Berechnungsunterlagen
Unsere Monteure sind verpflichtet, sich anfallende Arbeits-, Fahrt-, Wege- und Wartezeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, verwendete Ersatzteile und sonstige anfallende Mittel und Aufwendungen sowie den Reparaturerfolg auf den dafür vorgesehenen Formularen
bestätigen zu lassen.
Ist ein zur Bestätigung Befugter nicht anwesend, gelten die von unserem Monteur angefertigten Belege als Nachweis.
Rechnungsstellung erfolgt aufgrund dieser Unterlagen.

 

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den allgemeinen Liefer-
bedingungen der Hersteller. Für die eingebauten Ersatz-
teile leisten wir für die Dauer von 6 Monaten jedoch
höchstens 500 Betriebsstunden Gewähr, sofern die vom
Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten
durchgeführt und Defekte nicht durch äußerliche Ein-
wirkungen verursacht wurden. Für Folgeschäden
übernehmen wir keine Haftung.

9. Mängelanzeige
Innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Nr. 8. sind uns
Mängel unverzüglich zu melden. Von uns sind nur die
Aufwendungen für die Behebung unverzüglich
gemeldeter Mängel zu tragen. Entstehen weitere
Schäden infolge der Nutzung trotz eines vorhandenen
Mangels, gehen die höheren Kosten zu Lasten des
Kunden.


10. Zusagen
Unsere Techniker sind nicht zu Zusicherungen von Eigen-
schaften, Zusagen von Garantien, Einräumung
weitergehender Gewährleistungsansprüche, Preisangaben
oder zu sonstigen Zusagen berechtigt. Eventuell
ausgesprochene Zusagen sind nichtig.

11. Rücksendungen von Garantie- und Austauschteilen
Reklamations-, Garantie- und Austauschteile sind uns
gereinigt und "frachtfrei" einzusenden, Werden die Teile
nicht zurückgeliefert oder ist das Austauschteil nicht
komplett oder aufarbeitungsfähig, erfolgt eine
nachträgliche Berechnung.

12. Zahlung / Preise
Zahlungen haben gemäß den auf der Rechnung
enthaltenen Bedingungen zu erfolgen. Alle gemachten
Preisangaben verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

13. Sonderabsprachen
Sonderabsprachen bedürfen generell der Schriftform.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg.